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Änderung des Hessischen Naturschutzgesetzes gefährdet Klettermöglichkeiten

Das Kabinett der Hessischen Landesregierung hat mit Beschluss vom 7. November 2022 das Verbändeanhörungsverfahren für ein neues Hessisches Naturschutzgesetz eingeleitet.  Neben vielen Änderungen an Regelungen im HeNatG, die uns als Vertreter der Natursportart Klettern nicht oder nur peripher tangieren, enthält der Entwurf für die Novellierung des Gesetzes einen (neuen) Paragraphen, der geeignet ist, den Klettersport in Hessen grundlegend zu erschüttern:

§ 36 Schutz horstbewohnender Großvogelarten
(1) Unbeschadet weiterer Rechtsvorschriften ist es in der Zeit vom 1. Dezember bis 30. September verboten, Horstbäume und Brutfelsen von Schwarzstörchen, Rotmilanen, Uhus und Wanderfalken zu besteigen oder diese in einem Umkreis von 300 Metern in ihrer Funktion als Fortpflanzungs-, Brut-, Aufzucht- und Ruhestätten durch Aufsuchen, Filmen, Fotografieren, den Einsatz von Drohnen oder vergleichbare störende Handlungen zu gefährden.

Die hierin formulierte Regelung enthält nichts weniger, als ein zwingendes, zehnmonatiges Kletterverbot sowie ein Betretungsverbot in einem Umkreis von 300 m um den Horststandort an allen Felsen, an denen im Frühjahr und Frühsommer Wanderfalken oder Uhus brüten. Die zweimonatige Offenphase im Oktober und November ist nicht mehr als ein Alibi. Würde dieser Paragraph 36 exakt so Gesetz werden, würde dies das faktische Aus bedeuten für drei der wichtigsten hessischen Kletterziele, die Steinbrüche in Heubach und Hainstadt sowie der Silberwald. Inwieweit auch nordhessische Kletterfelsen als Brutreviere des Wanderfalken und des Uhus gelten und von der Regelung betroffen wären, ist aktuell noch in Klärung.

Die IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main hat in Abstimmung mit dem Vorstand des DAV Landesverbandes Hessen die Aufgabe übernommen, alle Aktivitäten zur Abwendung dieses Gesetzes Seitens der Kletterverbände zu koordinieren. IG Klettern, DAV, Naturfreunde und Kuratorium Sport und Natur werden alle Hebel in Bewegung setzen, um dieses unsinnige und schädliche Gesetz zu verhindern. Weitere Informationen gibt es auf der Website der IG Klettern.

Um dieses Gesetzt in der aktuellen Form zu verhindern, sind alle Kletterer gefordert:
Mobilisiert Eure Kletterfreunde, schreibt Euren Wahlkreisabgeordneten, schreibt den Fraktionen des Hessischen Landtags und deren Fachvertreter für Naturschutz und auch für Sport. Schreibt an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, an Ministerin Prinz sowie an ihren Staatssekretär Conz.

Sicherheitshinweis und Überprüfung von LVS der Firma Pieps

Im Frühjahr 2022 wurden der DAV-Sicherheitsforschung defekte Lawinen-Verschütteten-Suchgeräte (LVS) aus der Micro-Serie des österreichischen Herstellers Pieps GmbH vorgelegt. Bei diesen war das Umschalten vom Sendemodus in den Suchmodus nicht mehr möglich, was dem Hersteller vom DAV mitgeteilt wurde. In Folge der Kommunikation mit der Firma Pieps veröffentlichte diese einen weltweiten Überprüfungsaufruf. Seitdem werden defekte Geräte nach dem Einsenden an den Kundendienst überprüft und repariert. Eine FAQ-Liste zu dem Thema findet sich auf der Website des DAV