Aufgrund des notwendigen Hygienekonzeptes muss sich jedes Mitglied anmelden, über email an info@dav-wiesbaden.de oder telefonisch über unsere Geschäftsstelle 0611-59334 (Mo 16-18, Mi 15-19). Die aktuelle Tel. Nummer ist dabei anzugeben.
Falls im Oktober neue einschneidende Coronaauflagen die Versammlung doch nicht möglich machen sollten, wird dies auf der Homepage bekannt gegeben.
Beginn: 19:00 Uhr, Einlass: ab 18.30 Uhr.
Ort: Gemeinschaftshaus Bierstadt, Biegerstr. 17, 65191 Wiesbaden Bierstadt
Tagesordnung:
1. Begrüßung mit Hinweis auf satzungsgemäße Einladung
2. Wahl zweier Mitglieder zur Beglaubigung
3. Bericht des Vorstandes:
a) Mitgliederentwicklung
b) Totenehrung
c) Vorstandsarbeit
d) Hüttenbericht: Wiesbadener Hütte
e) Wegereferent
f) Ausbildungsreferentin
g) Vertreter der Sektionsjugend
h) Vortragsreferent
4. Satzungsänderungen, Details siehe unten
– §3 Vereinszweck
2 h) Maßnahmen zum Klimaschutz
– §6
3) Gastmitglieder haben alle Mitgliederrechte
5. Kassenbericht 2019
6. Bericht der Rechnungsprüfer
7. Aussprache über die Berichte
8. Entlastung des Vorstandes
9. Erhöhung des Sektionsbeitrag für A-Mitglieder um 4 Euro, für B- und D-Mitglieder um 1,80 Euro – 3 bzw. 1,80 Euro für die Digitalisierungs-offensive, 1 € bei A-Mitgliedern für den Klimaschutz
10. Voranschlag 2020 mit Abstimmung
11. Beschlussvorlage zur Zahlung einer Ehrenamtspauschale an die Mitglieder des Vorstands:
“Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung der Sektion Wiesbaden des Deutschen Alpenvereins e.V. vor, dass den Vorstandsmitgliedern der Sektion eine Ehrenamtspauschale gewährt wird (vgl. § 15 Nr. 4 der Satzung). Über die Höhe der Pauschale entscheidet der Vorstand, wobei die Grenzen des § 3 Nr. 26a EStG einzuhalten sind, d.h. zur Zeit max. 720 € im Jahr.”
12. St. Johannes Rambach: aktueller Stand
13. Nachwahl Vorstand: Schatzmeister, Schriftführer
Nachwahl Beirat: Umweltreferent
14. Berichte aus der Vereinsarbeit
15. Verschiedenes
Satzungsänderungen: Änderungen fett gedruckt
§3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
1. Der Vereinszweck soll durch die in Absatz 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
2. Als ideelle Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks dienen:
a-g
h) Maßnahmen zum Klimaschutz
i) Jugendhilfe und umfassende Jugend und Familienarbeit
j-p
§ 6 Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung
3. Mitglieder der Sektion, die bereits einer anderen Sektion des DAV angehören, sind Gastmitglieder. Sie sind berechtigt, das Sektionseigentum und alle sonstigen Sektionseinrichtungen zu den dafür vorgesehenen Bedingungen zu benutzen und an den Veranstaltungen der Sektion teilzunehmen. Sie haben alle Mitgliederrechte.