„Skigebietsverbindung Riederberger Horn“ – Stellungnahme der Sektion

Am 10.03.2017 wurden die Naturschutzreferenten aufgerufen, Stellung zu der Sache „Skigebietsverbindung Riederberger Horn“ zu nehmen. Die Angelegenheit wird schon länger äußerst kontrovers diskutiert. Damit die Genehmigung auch rechtens ist, soll der Alpenplan  entsprechend geändert werden. Der Alpenplan kann übrigens unter unten stehendem Link angeschaut werden.

Riedbergerhorn Zone C

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.alpenverein.de/natur-umwelt/riedberger-horn-jetzt-sind-sie-gefragt_aid_29140.html

 

 

Noch bis zum 22. März 2017 können alle Bürgerinnen und Bürger in einem Anhörungsverfahren Stellung beziehen und eine E-Mail an das Bayerische Finanzministerium schreiben. Das habe ich im Namen der Sektion mit Hilfe des vom DAV szur Verfügung gestellten Mustertextes auch getan. Darüber hinaus wird DAV-Bundesverband auch noch eine ausführliche Stellungnahme dazu abgeben.

Die Stellungnahme, die ich im Namen der Sektion abgegeben habe sieht so aus:

Sektion Wiesbaden des Deutschen Alpenvereins e. V.

Holzstraße 11 a
65197 Wiesbaden

Wiesbaden, 15.03.2017

An das
Bayerische Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
Odeonsplatz 4

80539 München

Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) zur Änderung des Alpenplans im Bereich des Riedberger Horns

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ministerrat hat am 7. Februar 2017 die Durchführung einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen, bei der die Zonierung des Alpenplans geändert werden soll. Es ist vorgesehen, die Zone C so zu verändern, dass diese der geplanten Skigebietsverbindung Balderschwang – Grasgehren nicht mehr im Wege steht. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

Ich spreche mich im Namen der DAVSektion Wiesbaden nachdrücklich gegen die geplante Änderung des Alpenplans aus und fordere Sie auf, den Alpenplan uneingeschränkt zu erhalten.

Begründung:

Der Alpenplan wurde in seiner 44-jährigen Geschichte nie geändert. Das aus gutem Grund. Denn er hat Bayern, verglichen mit anderen Alpenländern, vor überbordenden Skigebietserschließungen bewahrt und damit auch geholfen, die Vielfalt im bayerischen Alpentourismus zu erhalten. Die geplante Änderung wäre ein Präzedenzfall, der weiteren Erschließungsvorhaben Tür und Tor öffnen würde.

Die geplante Skischaukel am Riedberger Horn verläuft mitten durch eines der größten Vorkommen des Birkhuhns in Bayern. Der Bau von Lift und Piste bedroht diese streng geschützte Vogelart ganz massiv.

Das Gebiet ist geologisch äußerst labil. Die Alpenkonvention, Protokoll Bodenschutz Art. 14 widerspricht der Genehmigung für den Bau und die Planierung von Skipisten in labilen Gebieten. Das Riedberger Horn gilt mit zwei festgestellten Rutschungen als labiles Gebiet.

91% der bayerischen Bevölkerung sprechen sich für den Erhalt des bayerischen Alpenplans ohne Ausnahmen für neue Skigebiete aus und lehnen Neuerschließungen in der so genannten Ruhezone C ab[1].

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Michaela Tremper
Naturschutzreferentin der Sektion Wiesbaden

 

[1] TNS Emnid-Umfrage vom Januar 2017 im Auftrag des Landesbundes für Vogelschutz